Rechtsgrundlage Überlastungsanzeigen
Ziel der Gefahren- und Überlastungsanzeigen im Krankenhaus ist es, Patienten, Beschäftigte und den Arbeitgeber vor Schäden zu bewahren und seitens der Mitarbeiter eine Mithaftung zu vermeiden. Kommt es zu Behandlungsfehlern, schwebt über den Krankenhausträgern und der Geschäftsleitung das Damoklesschwert des Organisationsverschuldens. Haftungsrechtlich sind auch die Mitarbeiter unter Rechtfertigungsdruck, egal wie groß der Stress ist. Rechtsgrundlage sind dafür insbesondere die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach §§ 15-17 Arbeitsschutzgesetz und die darin enthaltene Hinweispflicht (§§ 611, 242 und 241 Abs.2 BGB) der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber bei Auftreten von unmittelbaren Gefahren für die Gesundheit der anvertrauten Personen/der Beschäftigten heranzuziehen. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche oder betriebliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Gefahrenabwehr zu beachten.