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Drei Mitarbeiter von GIB21 sitzen gemeinsam an einem Meetingtisch und lachen

Externe BEM-Beratung

BEM mit System.
Nicht nach Gefühl.

GIB21 übernimmt den gesamten Prozess des Betrieblichen Ein­gliederungs­managements für Sie – extern organisiert, digital unter­stützt und mit einer festen Ansprech­person für jede betroffene Person.

“Ich schätze die Klarheit und Struktur, die GIB21 in das Gespräch mit eingebracht hat. Ich finde es sehr gut, dass BEM-Gespräche extern abgehandelt werden. Diese Vorgehensweise sorgt für eine objektive und neutrale Perspektive.”

GIB21-Klientin

Braunhaarige Frau vor grünem Hintergrund Frau mit braunen Locken und Brille Mann im Anzug in einem Büro

800+

aktive Klienten in unserer BEM-Beratung

Kerstin Reisinger läuft vor einem Glasgebäude mit einem Laptop unter dem Arm

„Ob ein einzelner Fall oder eine ganze Reihe – BEM in fach­kundige Hände zu geben, ist für viele Betriebe eine sehr bewusste Ent­scheidung. Wir nehmen sie ernst und setzen sie pro­fes­sionell um, sofort und ohne Pilot­phase.“

Kerstin Reisinger, Gründerin der externen BEM-Beratung GIB21

Kerstin Reisinger

Gründerin & Inhaberin, GIB21

1000+

begleitete Fälle formen unsere externe BEM-Beratung

94%

Weiterempfehlung durch unsere BEM-Klienten

80+

Unternehmen vertrauen unserer BEM-Komplettlösung

§ 167

Abs. 2 SGB IX ist die Grundlage unserer gesamten Arbeit

Perspektiven

BEM funktioniert nur mit Vertrauen. Auf allen Seiten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement berührt viele Interessen gleichzeitig. Geschäftsführung, HR, Interessenvertretung und Beschäftigte haben unterschiedliche Erwartungen. Die externe BEM-Beratung von GIB21 ist so aufgestellt, dass jede Seite bekommt, was sie braucht.

Ihr BEM läuft. Entlastet und transparent.

GIB21 übernimmt den gesamten operativen BEM-Prozess fachkundig und mit voller Kapazität vom ersten Tag an. Sie bleiben informiert und behalten die Kontrolle.

  • Übernahme aller BEM-Fälle inkl. Aufarbeitung offener Fälle
  • Dauerhafte Vermeidung neuer Rückstände
  • Frühe Intervention zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit
  • Spürbare Entlastung von HR durch Übernahme von Einladungs­management, Fristen­überwachung & Kommunikation
  • Frühzeitige Vermeidung von Verfahrensfehlern durch rechtssicheres BEM
  • Tagesaktueller Überblick im Kundenportal mit aggregierten und anonymen Daten
  • Transparente Kostenplanung durch stundenbasierte, nachvollziehbare Abrechnung
Mitarbeiterin von GIB21 telefoniert vor einer weißen Wand mit Pflanzen

Geschäftsführung und HR brauchen ein BEM, das effizient, rechts­sicher und mit minimalem daten­schutz­rechtlichem Risiko läuft, ohne die eigenen Ressourcen zu binden.

Ihre Mitbestimmung bleibt. GIB21 unterstützt fachlich.

Für uns gehören Betriebsrat und Schwer­behinderten­vertretung zu den wichtigsten Partnern in der BEM-Beratung. Sie kennen den Betrieb, genießen das Vertrauen der Beleg­schaft und bringen genau die Nähe ein, die wir als externe, all­parteiliche Stelle bewusst nicht haben. Deshalb binden wir Sie aktiv ein, statt Sie zu ersetzen.

  • Gesetzliche Beteiligung nach §167 SGB IX und Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung bleiben vollständig erhalten
  • Aktiver Hinweis auf das Recht, BR oder SBV als Vertrauensperson hinzuzuziehen – im Einladungsschreiben, in Mustervorlagen und im Terminbuchungstool
  • Weiterleitung von entsprechendem Anliegen an BR, SBV oder Personalabteilung, mit Einverständnis der betroffenen Person
  • Zuschaltung von BR und SBV per Telefon oder Video jederzeit möglich
Zwei Mitarbeiter von GIB21 stehen an einem Tisch und schauen gemeinsam auf ein Macbook

GIB21 ist nicht der bessere Betriebsrat. Wir sind der Fachpartner, der Ihr BEM professionell umsetzt – allparteilich und spezialisiert auf nichts anderes.

Unabhängige und vertrauliche BEM-Beratung. Von Anfang an.


Bei GIB21 haben Sie eine feste Ansprech­person, die sich sozial­rechtlich und medizinisch auskennt und Sie durch den Wieder­eingliederungs­prozess führt – vertraulich und unab­hängig vom Arbeit­geber. Ihre BEM-Akte ist dabei strikt getrennt von der Personal­akte. Sie entscheiden selbst, welche Inhalte weitergegeben werden.

  • Orientierung im Versorgungssystem mit Hinweisen zu Fachärzten, Therapieplätzen und Selbsthilfe
  • Blick auf den Arbeitsplatz gemeinsam mit Ihnen und dem Betrieb
  • Unterstützung bei Anträgen für Reha, Hilfsmittel oder Schwerbehinderung
  • Klarheit im Sozialrecht bei Wiedereingliederung, Krankengeld und Aussteuerung
  • Allparteiliche Beratung unter Schweigepflicht, ohne Einsicht der Personalabteilung
  • Ortsunabhängig und freiwillige Teilnahme per Telefon, Video oder digital, auch mehrsprachig
Icon Sprechblasen
Zwei Mitarbeiter von GIB21 im Gespräch

Die externe Datenverantwortung schützt Beschäftigte und schafft die Vertrauensbasis, ohne die BEM nicht funktioniert.

Zwei Mitarbeiterinnen von GIB21 stehen vor einem Macbook und führen ein Gespräch
Externe BEM-Akte
Gespräche bleiben geschützt
Nachweise für die Personalakte
Strikte Datentrennung

Datenschutz

Vertraulichkeit gesichert. Überblick gewahrt.

Sie steuern Ihr BEM und behalten jederzeit den Über­blick über den Status aller Verfahren, die betrieblichen Maß­nahmen und alle Nach­weise für die Personalakte.

Persönliche Gesundheits- und Gesprächs­inhalte führt GIB21 als eigen­ständiger Verantwortlicher, strikt getrennt von der Personal­akte (Controller-to-Controller nach DSGVO). So bleiben Sie handlungs­fähig und rechts­sicher, ohne selbst mit sensiblen Gesundheits­daten umgehen zu müssen.

Warum GIB21?

Vier gute Gründe für BEM mit GIB21.

Gesundheit ist ein sensibles Thema. Die externe BEM-Beratung durch GIB21 schützt Beschäftigte, schafft die notwendige Vertrauensbasis und entlastet Ihr Team maximal.

Getrennte Datenverantwortung

Die BEM-Akte wird bei GIB21 geführt und gehört der betroffenen Person, die als einzige Zugriffs­rechte hat. Der Betrieb erhält alle gesetzlichen Nach­weis­doku­mente für die Personal­akte, jedoch ohne sensible Gesund­heits­informationen.

Feste, persönliche
Begleitung

Bei GIB21 hat jede betroffene Person ihre feste Beraterin und jeder Auftrag­geber seine projekt­verant­wortliche Ansprech­person. So sichern wir die Verlässlich­keit auf beiden Seiten, von Beginn bis Abschluss des BEM-Prozesses.

Sofortige Entlastung ohne Anlauf­phase

Auch hohe Fallzahlen übernehmen wir sofort und voll­­ständig und ohne langen Hochlauf. Die klaren Prozesse und das skalier­bare Team unserer externen BEM-Beratung stellen sicher, dass Ihr BEM vom ersten Tag an läuft.

Volle Transparenz und Kontrolle

Status, Kennzahlen und Fortschritt sind jederzeit in unserem Kunden­portal sichtbar. So wissen Sie immer, wie viele Fälle offen sind, wie lange sie dauern, was der Aufwand pro Fall ist und wie sich die Kennzahlen entwickeln.

Zwei Mitarbeiterinnen von GIB21 stehen im Treppenhaus und unterhalten sich während sie auf ein Handy schauen

Für jede
Größe.

Der Einstieg ist jederzeit möglich, ohne Mindestfallzahl, Vorlauf und internen Mehr­aufwand. Wer BEM neu einführt, ist in wenigen Wochen startklar. Wer bereits BEM betreibt, wechselt strukturiert und ohne Unterbrechung zu GIB21.

GIB21 funktioniert unab­hängig von der Unternehmens­größe. Egal ob ein Fall oder über hundert, unsere Infra­struktur läuft zuverlässig und skalierbar. Mit dem System im Hinter­grund und den Menschen im Vordergrund.

1+

Beschäftigte ausreichend

Leistungen

Weniger Aufwand gibt’s nur ohne BEM. Und das ist keine Option.

Zwei Mitarbeiterinnen von GIB21 unterhalten sich während sie auf eine iPad schauen

Betriebliches Eingliederungs­management ist gesetzliche Pflicht nach §167 SGB IX. Wir über­nehmen den operativen Prozess und halten Ihren Aufwand so gering wie möglich. Die Tools in unserem Kunden­portal erleichtern den Rest.

  • Einladungsmanagement
  • Kommunikation
  • Nachweisdokumente
  • Fristenüberwachung
  • Fördermittelberatung

Einladung und Information

Auf Wunsch übernimmt GIB21 den administrativen BEM-Einladungs­prozess auf Selbst­kostenbasis. Alternativ unter­stützen unsere Tools Ihre Personal­abteilung bei der Fest­stellung der BEM-Berechtigten bis hin zum Einladungs­versand. So wird kein Fall und keine Frist übersehen. Die gesetzlich vor­geschriebene, barriere­freie Information über Ablauf, Freiwillig­keit und Daten­schutz übernimmt GIB21. Sie erhalten die dokumentierte Ent­scheidung der betroffenen Person als Nachweis für die Personalakte.

Durchführung der BEM-Beratung

Nach Zustimmung beginnt die eigentliche BEM-Beratungsphase mit einem BEM-Erstgespräch. Hier wird die Ausgangssituation analysiert, es werden BEM-Ziele und geeignete Maß­nahmen entwickelt. Bei Bedarf und im Einverständnis der betroffenen Person werden in Folge­terminen der Betrieb, Reha­träger oder andere Stellen, etwa für Förder­mittel­anträge, eingebunden.

Abschluss und Dokumentation

Das BEM-Verfahren wird rechtssicher abgeschlossen und vollständig dokumentiert. Alle Nachweisdokumente stehen dem Arbeitgeber im Kundenportal von GIB21 zur Verfügung.

Ablauf der Zusammenarbeit

In 4 Wochen bereit für den ersten Fall.

Ein BEM-Fall kann jeden Betrieb treffen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Mit der externen BEM-Beratung von GIB21 sind Sie vorbereitet, strukturiert aufgestellt und rechtssicher unterwegs.

  • 01
    01

    Ausgangssituation & Angebot

    Welche BEM-Strukturen bestehen bereits? Wir analysieren die Ausgangslage und erstellen ein passgenaues Angebot.

  • 02
    02

    Kick-off & Onboarding

    Wer soll eingebunden werden? Wir koordinieren HR, Geschäftsführung und Mitbestimmungsgremien.

  • 03
    03

    Führungskräfteschulung

    Wie gelingt die Zusammenarbeit im BEM? Wir bereiten Führungskräfte gezielt auf ihre Rolle vor.

  • 04
    04

    Start der Fallbetreuung

    Wann übernehmen wir die ersten Fälle? Spätestens vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung.

Icon Remote
Zwei Frauen laufen neben einem Glasgebäude während die eine telefoniert und die anderen auf ihr Handy schaut

Ein BEM-Angebot bringt nichts, wenn es die Betroffenen nicht erreicht. Und genau daran scheitert es oft in der Praxis.

Erreichbarkeit & Barrierefreiheit

Wir erreichen alle.

Dort, wo sie gerade sind.

  • Kein Weg in den Betrieb notwendig
    BEM-Gespräche finden ortsunabhängig statt. Egal ob zuhause oder dort, wo es für die betroffene Person am besten passt.
  • Flexible und ortsunabhängige Kommunikation
    Abgestimmt auf die individuelle Situation der betroffenen Person können Gespräche telefonisch, per Video oder digital durchgeführt werden.
  • Mehrsprachige und leicht verständliche Inhalte
    Unsere Informations­materialien und Module sind in mehreren Sprachen sowie auch in leichter Sprache verfügbar.
  • Niedrigschwelliger Zugang
    Gerade stark belastete Personen nehmen BEM eher in Anspruch, wenn es einfach erreichbar und verständlich ist.

Kundenportal

GIB21 Portal:

Alle Verfahren im Überblick.

Verfahrensstatus, An-/Abmeldungen und Stundenaufwand auf einen Blick. Alles strukturiert aufbereitet und datenschutzkonform.

  • Tagesaktuelle Übersicht
  • Standortübergreifende Benchmarks
  • Rollenspezifische Ansichten
Zwei Hände auf einem Laptop auf dem das GIB21 Kundenportal geöffnet ist

Spezialisierte BEM-Beratung

Was strukturiertes BEM
im Betrieb verändert.

Zwei Mitarbeiter von GIB21 unterhalten sich bei einem Kaffee

Internes BEM stellt Betriebe vor strukturelle Herausforderungen. Fach­kompetenz und Routine entstehen über die Fallzahl, die intern oft zu gering ist, um diese Tiefe auf­zubauen. Echte Allparteilichkeit nach § 167 SGB IX setzt eine saubere Rollen­trennung voraus, die sich im Betrieb häufig nicht herstellen lässt. Hinzu kommen die An­for­derungen des Daten­schutzes. Und vor allem fehlen schlicht die Ressourcen für eine durch­gängige, professionelle Begleitung.

GIB21 schließt diese Lücken mit Erfahrung aus hoher Fallzahl, einer Position klar außerhalb der Linienorganisation und einem daten­schutz­konformen Prozess.

Ohne GIB21

  • Hoher Koordinations- und Verwaltungs­aufwand
  • Unklare Zuständig­keiten und begrenzte Ressourcen
  • BEM-Spezial­wissen muss neben dem Tages­geschäft aktuell gehalten werden
  • Sorge um Vertraulich­keit hemmt die Teilnahme
  • Unsicherheit bei Daten­schutz und Dokumentation

Mit GIB21

  • Arbeits­rechtliche und daten­schutz­rechtliche Compliance
  • Klare Nachweisstruktur eines funktionierenden BEM
  • Entlastung im gesamten Prozess
  • CDMP-zertifizierte, erfahrene Fachkräfte
  • Vertraulicher Rahmen durch allparteiliche, externe Begleitung

BEM Insights

Einblicke, die BEM verständlich und umsetzbar machen.

Frau liegt auf dem Sofa und schaut traurig auf ihren Laptop
Gesundheit

Was, wenn die Psyche ansteckend ist?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienst­leistungs­berufen steigen die Fall­zahlen stetig.

Kerstin Reisinger
9. Mai 2026
Tipps & Tricks

Wundermittel Zuwendung und Respekt

Wertschätzung ist kein Nice-to-have, sondern ein messbarer Gesund­heits­faktor. Wir erklären, warum Zuwendung und Respekt im Führungs­alltag direkte Aus­wirkungen auf Fehlzeiten und Team­gesundheit haben.

Kerstin Reisinger
2. Mai 2026

FAQ zum BEM

Fragen? Antworten.

1 Wie schnell kann GIB21 mit dem BEM starten?

In der Begleitung Ihres Entscheidungs­prozesses klären wir gemeinsam mit allen Beteiligten im Unter­nehmen bereits vorab die wichtigen Fragen. So starten wir direkt nach Vertragsabschluss mit dem Onboarding. Das beinhaltet die Einführung ins Kundenportal, die Schulung der Führungskräfte und die Information der Belegschaft. In der Regel dauert dieser Prozess vier Wochen. Danach übernehmen wir alle Fälle – auch bereits aufgelaufene – sofort und ohne Pilotphase.

2 An welche Unternehmen richtet sich die externe BEM-Beratung von GIB21?

Die Entscheidung die Durchführung der BEM-Prozesse auf eine externe BEM-Beratung zu übertragen hat viele Gründe, die für alle Betriebsgrößen gelten. Unser Angebot richtet sich an alle und ist unabhängig von der Betriebsgröße – von kleinsten Unternehmen mit einem Fall bis hin zu Konzernen mit hunderten Fällen.

3 Was passiert, wenn bereits ein Rückstand an offenen BEM-Fällen besteht?

Ein Rückstand offener BEM-Fälle ist kein Hindernis, sondern unser Normalfall. Viele Unter­nehmen kommen mit einer Reihe offener Fälle zu GIB21, weil ihnen über lange Zeit die not­wendigen Ressourcen für ein strukturiertes BEM fehlten. Wir über­nehmen alle Fälle sofort und voll­ständig, ohne Pilotphase. Laufende BEM-Verfahren setzen wir fort, wenn das gewünscht ist. So werden aufgelaufene Fälle zügig auf­gearbeitet, bevor aus unbearbeiteten Fristen arbeits­rechtliche Risiken entstehen.

4 Bleibt der Betriebsrat im BEM involviert?

Ja, und so will es das Gesetz. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind bei GIB21 von Anfang an eingebunden. Auf Wunsch der betroffenen Person als deren Vertrauensperson, am Runden Tisch bei der Maßnahmenplanung, in BEM-Teamsitzungen sowie in ihrer Funktion zur Überwachung des Verfahrens nach §167 SGB IX. BR und SBV können jederzeit – auch kurzfristig per Telefon oder Video – zu Terminen dazugeschaltet werden. GIB21 stärkt ihre Rolle als allparteilicher Fachpartner, anstatt sie zu umgehen.

5 Wer entscheidet im BEM worüber?

Betriebliche Maßnahmen obliegen dem Arbeit­geber. GIB21 hat als externe BEM-Beratung lediglich eine beratende Rolle und weder ein Durchgriffs­recht in den Betrieb noch in die persönliche Entscheidungs­sphäre der Betroffenen. Für Betroffene gilt das Gebot der Freiwillig­keit – grundsätzlich und für jede betriebliche oder persönliche Maßnahme. Damit die Ziele des BEM erreicht und nachhaltig beschäftigungs­sichernde Maßnahmen gefunden werden, übernimmt GIB21 stets eine allparteiliche, moderierende Rolle. Deshalb sind die Schweigepflicht und die Trennung der Gesundheits­informationen von der personal­rechtlichen Daten­verarbeitung der wichtigste Erfolgshebel im BEM.

Kerstin Reisinger, Gründerin der externen BEM-Beratung GIB21

Kerstin Reisinger

GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.