Was, wenn die Psyche ansteckend ist?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
BEM mit System.
Nicht nach Gefühl.
GIB21 übernimmt den gesamten Prozess des Betrieblichen Eingliederungsmanagements für Sie – extern organisiert, digital unterstützt und mit einer festen Ansprechperson für jede betroffene Person.
“Ich schätze die Klarheit und Struktur, die GIB21 in das Gespräch mit eingebracht hat. Ich finde es sehr gut, dass BEM-Gespräche extern abgehandelt werden. Diese Vorgehensweise sorgt für eine objektive und neutrale Perspektive.”
GIB21-Klientin
800+
aktive Klienten in unserer BEM-Beratung
„Ob ein einzelner Fall oder eine ganze Reihe – BEM in fachkundige Hände zu geben, ist für viele Betriebe eine sehr bewusste Entscheidung. Wir nehmen sie ernst und setzen sie professionell um, sofort und ohne Pilotphase.“
Kerstin Reisinger
Gründerin & Inhaberin, GIB21
1000+
begleitete Fälle formen unsere externe BEM-Beratung
94%
Weiterempfehlung durch unsere BEM-Klienten
80+
Unternehmen vertrauen unserer BEM-Komplettlösung
§ 167
Abs. 2 SGB IX ist die Grundlage unserer gesamten Arbeit
Perspektiven
Betriebliches Eingliederungsmanagement berührt viele Interessen gleichzeitig. Geschäftsführung, HR, Interessenvertretung und Beschäftigte haben unterschiedliche Erwartungen. Die externe BEM-Beratung von GIB21 ist so aufgestellt, dass jede Seite bekommt, was sie braucht.
GIB21 übernimmt den gesamten operativen BEM-Prozess fachkundig und mit voller Kapazität vom ersten Tag an. Sie bleiben informiert und behalten die Kontrolle.
Für uns gehören Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung zu den wichtigsten Partnern in der BEM-Beratung. Sie kennen den Betrieb, genießen das Vertrauen der Belegschaft und bringen genau die Nähe ein, die wir als externe, allparteiliche Stelle bewusst nicht haben. Deshalb binden wir Sie aktiv ein, statt Sie zu ersetzen.
Bei GIB21 haben Sie eine feste Ansprechperson, die sich sozialrechtlich und medizinisch auskennt und Sie durch den Wiedereingliederungsprozess führt – vertraulich und unabhängig vom Arbeitgeber. Ihre BEM-Akte ist dabei strikt getrennt von der Personalakte. Sie entscheiden selbst, welche Inhalte weitergegeben werden.

Datenschutz
Sie steuern Ihr BEM und behalten jederzeit den Überblick über den Status aller Verfahren, die betrieblichen Maßnahmen und alle Nachweise für die Personalakte.
Persönliche Gesundheits- und Gesprächsinhalte führt GIB21 als eigenständiger Verantwortlicher, strikt getrennt von der Personalakte (Controller-to-Controller nach DSGVO). So bleiben Sie handlungsfähig und rechtssicher, ohne selbst mit sensiblen Gesundheitsdaten umgehen zu müssen.
Warum GIB21?
Gesundheit ist ein sensibles Thema. Die externe BEM-Beratung durch GIB21 schützt Beschäftigte, schafft die notwendige Vertrauensbasis und entlastet Ihr Team maximal.
Die BEM-Akte wird bei GIB21 geführt und gehört der betroffenen Person, die als einzige Zugriffsrechte hat. Der Betrieb erhält alle gesetzlichen Nachweisdokumente für die Personalakte, jedoch ohne sensible Gesundheitsinformationen.
Bei GIB21 hat jede betroffene Person ihre feste Beraterin und jeder Auftraggeber seine projektverantwortliche Ansprechperson. So sichern wir die Verlässlichkeit auf beiden Seiten, von Beginn bis Abschluss des BEM-Prozesses.
Auch hohe Fallzahlen übernehmen wir sofort und vollständig und ohne langen Hochlauf. Die klaren Prozesse und das skalierbare Team unserer externen BEM-Beratung stellen sicher, dass Ihr BEM vom ersten Tag an läuft.
Status, Kennzahlen und Fortschritt sind jederzeit in unserem Kundenportal sichtbar. So wissen Sie immer, wie viele Fälle offen sind, wie lange sie dauern, was der Aufwand pro Fall ist und wie sich die Kennzahlen entwickeln.

Der Einstieg ist jederzeit möglich, ohne Mindestfallzahl, Vorlauf und internen Mehraufwand. Wer BEM neu einführt, ist in wenigen Wochen startklar. Wer bereits BEM betreibt, wechselt strukturiert und ohne Unterbrechung zu GIB21.
GIB21 funktioniert unabhängig von der Unternehmensgröße. Egal ob ein Fall oder über hundert, unsere Infrastruktur läuft zuverlässig und skalierbar. Mit dem System im Hintergrund und den Menschen im Vordergrund.
1+
Beschäftigte ausreichend
Leistungen
Betriebliches Eingliederungsmanagement ist gesetzliche Pflicht nach §167 SGB IX. Wir übernehmen den operativen Prozess und halten Ihren Aufwand so gering wie möglich. Die Tools in unserem Kundenportal erleichtern den Rest.
Auf Wunsch übernimmt GIB21 den administrativen BEM-Einladungsprozess auf Selbstkostenbasis. Alternativ unterstützen unsere Tools Ihre Personalabteilung bei der Feststellung der BEM-Berechtigten bis hin zum Einladungsversand. So wird kein Fall und keine Frist übersehen. Die gesetzlich vorgeschriebene, barrierefreie Information über Ablauf, Freiwilligkeit und Datenschutz übernimmt GIB21. Sie erhalten die dokumentierte Entscheidung der betroffenen Person als Nachweis für die Personalakte.
Nach Zustimmung beginnt die eigentliche BEM-Beratungsphase mit einem BEM-Erstgespräch. Hier wird die Ausgangssituation analysiert, es werden BEM-Ziele und geeignete Maßnahmen entwickelt. Bei Bedarf und im Einverständnis der betroffenen Person werden in Folgeterminen der Betrieb, Rehaträger oder andere Stellen, etwa für Fördermittelanträge, eingebunden.
Das BEM-Verfahren wird rechtssicher abgeschlossen und vollständig dokumentiert. Alle Nachweisdokumente stehen dem Arbeitgeber im Kundenportal von GIB21 zur Verfügung.
Ablauf der Zusammenarbeit
Ein BEM-Fall kann jeden Betrieb treffen. Die Frage ist nicht ob, sondern wann. Mit der externen BEM-Beratung von GIB21 sind Sie vorbereitet, strukturiert aufgestellt und rechtssicher unterwegs.
Erreichbarkeit & Barrierefreiheit
Kundenportal
Verfahrensstatus, An-/Abmeldungen und Stundenaufwand auf einen Blick. Alles strukturiert aufbereitet und datenschutzkonform.
Spezialisierte BEM-Beratung
Internes BEM stellt Betriebe vor strukturelle Herausforderungen. Fachkompetenz und Routine entstehen über die Fallzahl, die intern oft zu gering ist, um diese Tiefe aufzubauen. Echte Allparteilichkeit nach § 167 SGB IX setzt eine saubere Rollentrennung voraus, die sich im Betrieb häufig nicht herstellen lässt. Hinzu kommen die Anforderungen des Datenschutzes. Und vor allem fehlen schlicht die Ressourcen für eine durchgängige, professionelle Begleitung.
GIB21 schließt diese Lücken mit Erfahrung aus hoher Fallzahl, einer Position klar außerhalb der Linienorganisation und einem datenschutzkonformen Prozess.
BEM Insights
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
Wertschätzung ist kein Nice-to-have, sondern ein messbarer Gesundheitsfaktor. Wir erklären, warum Zuwendung und Respekt im Führungsalltag direkte Auswirkungen auf Fehlzeiten und Teamgesundheit haben.
FAQ zum BEM
In der Begleitung Ihres Entscheidungsprozesses klären wir gemeinsam mit allen Beteiligten im Unternehmen bereits vorab die wichtigen Fragen. So starten wir direkt nach Vertragsabschluss mit dem Onboarding. Das beinhaltet die Einführung ins Kundenportal, die Schulung der Führungskräfte und die Information der Belegschaft. In der Regel dauert dieser Prozess vier Wochen. Danach übernehmen wir alle Fälle – auch bereits aufgelaufene – sofort und ohne Pilotphase.
Die Entscheidung die Durchführung der BEM-Prozesse auf eine externe BEM-Beratung zu übertragen hat viele Gründe, die für alle Betriebsgrößen gelten. Unser Angebot richtet sich an alle und ist unabhängig von der Betriebsgröße – von kleinsten Unternehmen mit einem Fall bis hin zu Konzernen mit hunderten Fällen.
Ein Rückstand offener BEM-Fälle ist kein Hindernis, sondern unser Normalfall. Viele Unternehmen kommen mit einer Reihe offener Fälle zu GIB21, weil ihnen über lange Zeit die notwendigen Ressourcen für ein strukturiertes BEM fehlten. Wir übernehmen alle Fälle sofort und vollständig, ohne Pilotphase. Laufende BEM-Verfahren setzen wir fort, wenn das gewünscht ist. So werden aufgelaufene Fälle zügig aufgearbeitet, bevor aus unbearbeiteten Fristen arbeitsrechtliche Risiken entstehen.
Ja, und so will es das Gesetz. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung sind bei GIB21 von Anfang an eingebunden. Auf Wunsch der betroffenen Person als deren Vertrauensperson, am Runden Tisch bei der Maßnahmenplanung, in BEM-Teamsitzungen sowie in ihrer Funktion zur Überwachung des Verfahrens nach §167 SGB IX. BR und SBV können jederzeit – auch kurzfristig per Telefon oder Video – zu Terminen dazugeschaltet werden. GIB21 stärkt ihre Rolle als allparteilicher Fachpartner, anstatt sie zu umgehen.
Betriebliche Maßnahmen obliegen dem Arbeitgeber. GIB21 hat als externe BEM-Beratung lediglich eine beratende Rolle und weder ein Durchgriffsrecht in den Betrieb noch in die persönliche Entscheidungssphäre der Betroffenen. Für Betroffene gilt das Gebot der Freiwilligkeit – grundsätzlich und für jede betriebliche oder persönliche Maßnahme. Damit die Ziele des BEM erreicht und nachhaltig beschäftigungssichernde Maßnahmen gefunden werden, übernimmt GIB21 stets eine allparteiliche, moderierende Rolle. Deshalb sind die Schweigepflicht und die Trennung der Gesundheitsinformationen von der personalrechtlichen Datenverarbeitung der wichtigste Erfolgshebel im BEM.

Kerstin Reisinger
GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.