Was, wenn die Psyche ansteckend ist?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
BEM wirksam und rechtssicher umgesetzt.
Ob Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX vollständig auslagern oder Ihr internes Team gezielt stärken möchten – GIB21 unterstützt Sie in beiden Situationen. Rechtssicher, strukturiert und mit dem Fokus, den das Thema verdient.
Externes BEM
GIB21 übernimmt als externer BEM-Dienstleister die Beratung der Betroffenen und der Führungskräfte, sowie die Koordination und Moderation des kompletten BEM-Prozesses in jedem einzelnen Fall.

BEM ist gesetzliche Pflicht nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Fehlt die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation, entstehen arbeitsrechtliche Risiken. GIB21 übernimmt den gesamten Prozess vollständig und dokumentiert nach geltendem Recht.
GIB21 führt die BEM-Akte als eigenständiger Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, strikt getrennt von der Personalakte. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die für Entscheidungen notwendigen Statusinformationen.
Unsere Beraterinnen sind CDMP-zertifiziert und begleiten Sie mit medizinischem, psychologischem und sozialrechtlichem Fachwissen durch den BEM-Prozess. Die Ansprechperson bleibt dabei vom Erstgespräch bis zum Abschluss die gleiche.
Alle Informationen zu laufenden Verfahren, Kennzahlen und Nachweisen sind jederzeit datenschutzkonform in unserem Kundenportal abrufbar. Status, Dokumente und Auswertungen stehen tagesaktuell zur Verfügung.
Onboarding
Wir übernehmen von Beginn an alle BEM-Fälle, auch bereits aufgelaufene. Kein Pilotbetrieb, kein schrittweiser Hochlauf, sondern volle Kapazität vom ersten Tag.
Vertragsmodelle
Einige Unternehmen starten ohne eigene BEM-Struktur, andere haben bereits ein internes Team und suchen gezielte Unterstützung. Als externer BEM-Dienstleister bieten wir drei Vertragsmodelle, die sich an Ihrer Situation orientieren.
GIB21 übernimmt den gesamten BEM-Prozess von der ersten Einladung bis zur abschließenden Dokumentation. Dieser Servicevertrag eignet sich für Unternehmen ohne eigene BEM-Struktur.
Standardfälle bleiben bei Ihrem geschulten, internen Team, während komplexe oder sensible Anliegen über GIB21 laufen oder durch uns begleitet werden. Die Auswahl treffen Sie selbst.
Über unseren Abrufvertrag holen Sie sich externe Unterstützung für Ihr BEM genau dann, wenn Sie sie brauchen – bei Einzelfällen, fachlichen Spezialfragen oder kurzfristigen Bedarfsspitzen.

Bei GIB21 gibt es keine Pilotphase und kein schrittweises Einarbeiten. Wir starten mit voller Kapazität und genau in dem Umfang, den Sie für Ihr BEM brauchen.
Der erste Fall zählt für uns als BEM-DIenstleister genauso wie der hundertste. Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen – ohne Mindestfallzahl und ohne Einstiegshürde.
1+
BEM-Fall ausreichend
Internes BEM
Für Betriebe, die das BEM in eigener Hand behalten möchten, bietet GIB21 dort gezielte Unterstützung, wo intern Grenzen entstehen. Bei komplexen Einzelfällen, beim Aufbau rechtssicherer Prozesse oder bei der fachlichen Stärkung der BEM-Beauftragten.
GIB21 steht Ihnen dabei zur Seite, die nötigen Strukturen für Ihr internes BEM aufzubauen, Ihr Team fachlich zu stärken und die Abläufe rechtssicher und effizient zu gestalten.
BEM Insights
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienstleistungsberufen steigen die Fallzahlen stetig.
Wertschätzung ist kein Nice-to-have, sondern ein messbarer Gesundheitsfaktor. Wir erklären, warum Zuwendung und Respekt im Führungsalltag direkte Auswirkungen auf Fehlzeiten und Teamgesundheit haben.
FAQ
Beim internen BEM führt das Unternehmen den BEM-Prozess mit eigenem Personal und eigenen Strukturen. Das bringt den Vorteil großer Nähe zum Betrieb und kurzer Wege mit sich. Externes BEM unterscheidet sich vor allem in drei strukturellen Punkten. Ein externer BEM-Dienstleister wie GIB21 ist ein rechtlich eigenständiger Verantwortlicher außerhalb des Unternehmens. Die Trennung von Gesundheits- und Personaldaten ist damit strukturell gegeben. Intern liegen beide Bereiche häufig in einer Hand und müssen aufwändiger getrennt gehalten werden. Zudem senkt die arbeitgeberunabhängige Stelle die Hemmschwelle und Beschäftigte sprechen häufig offener. Welcher Weg letztlich passt, hängt von der Struktur des Unternehmens ab.
Ja, wenn das BEM extern über GIB21 läuft, liegt die gesamte Gesprächsführung bei uns. Jede betroffene Person hat eine feste Beraterin als Ansprechperson, die vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens zuständig ist. Dabei unterscheiden wir zwei Ebenen: Persönliche Gespräche zu Gesundheit und individuellen Maßnahmen finden vertraulich zwischen der Beraterin und der betroffenen Person statt (per Telefon oder Video). Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson z. B. aus Betriebsrat oder SBV hinzugezogen werden. Geht es um betriebliche Maßnahmen, kommen alle Beteiligten am Runden Tisch zusammen, moderiert und dokumentiert von GIB21.
Die Kosten für das externe BEM trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für konkrete Maßnahmen lassen sich jedoch häufig Fördermittel nutzen, darunter Leistungen zur Teilhabe oder Eingliederungshilfen von Deutscher Rentenversicherung, Integrationsamt oder Agentur für Arbeit. GIB21 kennt die relevanten Fördertöpfe und übernimmt die Beantragung. Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen selbst trägt in der Regel nicht der Arbeitgeber, sondern der zuständige Reha-Träger.
BEM ist kein reiner Kostenfaktor, sondern senkt Folgekosten. Ein krankheitsbedingter Fehltag verursacht im Schnitt 150 Euro Produktionsausfall (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024). Je nach Branche können es auch deutlich mehr Kosten sein. Der größte Hebel liegt dort, wo BEM lange Ausfälle, Chronifizierung und vorzeitiges Ausscheiden verhindert. Je früher die Beratung beginnt, desto eher kehren Beschäftigte zurück oder bleiben trotz Erkrankung leistungsfähig. Externe Beratung wirkt dabei ohne Verzögerung durch interne Abstimmung.
Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Durchschnittlich liegt der Aufwand zwischen 4 und 5 Stunden bei Zustimmung zur Beratung. Der jeweilige Stand ist jederzeit transparent in unserem Kundenportal einsehbar. Das macht die Kosten für Sie planbar und vergleichbar.
Ein externer BEM-Beauftragter führt die BEM-Gespräche und übernimmt die Verfahrensdokumentation. GIB21 erfüllt diese Funktion ebenfalls, geht aber deutlich darüber hinaus. Als externer BEM-Dienstleister übernimmt GIB21 zusätzlich das Kennzahlenreporting, stellt ein Kundenportal mit tagesaktuellen Steuerungsdaten bereit und begleitet den Betrieb strategisch. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird so nicht nur durchgeführt, sondern messbar und steuerbar.

Kerstin Reisinger
GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.