Allgemeine Geschäftsbedingungen von
GIB21 Gesundheit im Betrieb
für Seminarveranstaltungen, Inhouse-Schulungen und die Nutzungsrechte von Seminarunterlagen, Vorlagen und Checklisten
1 Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung sowie der Auftragserteilung für eine Inhouse-Schulung erkennt der Auftraggeber/Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GIB21 verbindlich an.
2 Anmeldung und Auftragserteilung
2.1 Anmeldungen zu Seminaren sowie Aufträge für Inhouse-Schulungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, E-Mail oder unter https://www.gib21.de/workshops/termine-und-anmeldungen/) und werden nicht mit der elektronischen Anmeldebestätigung des Online-Buchungstools, sondern erst mit der Auftragsbestätigung durch GIB21 rechtswirksam. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und dienen lediglich der Abwicklung der Bestellung oder des Seminars. Die Weitergabe an Dritte außerhalb dieser Geschäftsbeziehung findet nicht statt.
2.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Seminarbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen. Der Preis einer Inhouse-Schulung bezieht sich auf die im zugrunde liegenden Angebot aufgeführte Leistungsbeschreibung. Übernachtungs- und Fahrtkosten sind nicht enthalten.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Seminarbestätigung und vor der Veranstaltung per E-Mail. GIB21 behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung oder Vorauskasse vorzuschreiben.
2.4 Bei Inhouse-Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung zum Veranstaltungstermin und ist sofort ohne Abzug zahlbar.
2.5. GIB21 steht es frei, für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
3 Rücktritte und Stornierungen, Umbuchungen (gilt für Unternehmer)
3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich oder über das Online-Buchungstool auf der Website erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
3.1.1 Bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 10 % der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.2 Innerhalb von 2 Wochen vor Seminarbeginn: 30% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
3.1.3 Bei Nichterscheinen zum Seminartermin ohne vorherige Abmeldung: 100% der Seminargebühr (zzgl. MwSt.).
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt oder den Kurs umbucht.
3.2 Eine Terminverschiebung im Falle eines Inhouse-Workshops (Veranstaltung beim Kunden) ist bis 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenlos möglich, jedoch kann ein Termin nur einmal um max. 3 Monate verschoben werden. Eine vollständige Stornierung ist nicht möglich. Wird ein Termin verschoben, werden von GIB21 maximal drei Alternativtermine im Wunschdurchführungszeitraum benannt, von denen einer vom Vertragspartner verbindlich gebucht werden muss. Kann in diesem Fall keiner der Termine vom Auftraggeber wahrgenommen werden, wird der volle Angebotspreis in Rechnung gestellt.
4 Ablehnung/Zurückweisung/Ausschluss
In Ausnahmefällen behält sich GIB21 vor, Anmeldungen zu Seminaren oder Workshops ohne Begründung zurückzuweisen. Es kommt in diesem Fall zu keinem Vertragsabschluss gem. Abs. 2 dieser AGB. Darüber hinaus können Veranstaltungsteilnehmer vom Seminarleiter ausgeschlossen werden, falls dessen Teilnahme zu einer erheblichen Störung der anderen Teilnehmer führen würde. Ein Anspruch auf Rückvergütung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
5 Widerruf
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so steht ihm im Falle eines Vertragsschlusses mittels eines Fernabsatzvertrages unabhängig von der oben genannten vertraglichen Stornierungsmöglichkeit ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufrecht ohne Angabe von Gründen zu.
Hierauf wird der Vertragspartner bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich durch GIB21 hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners mit der Erbringung der Dienstleistung durch GIB21 begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht.
6 Absage von Veranstaltungen und Haftung
6.1 GIB21 behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall umgehend ohne Aufforderung zurückerstattet. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
6.2 GIB21 haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10-fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Kunde Kaufmann, so haftet der Verkäufer jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden.
7 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
7.1 GIB21-Seminare und Inhouse-Schulungen werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt; alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt GIB21 keine Garantie.
7.2 GIB21 behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist GIB21 berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen.
8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 GIB21 verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Das Vervielfältigungsverbot gilt auch für den innerbetrieblichen Gebrauch. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
8.2 Durch den Erwerb von Vorlagen und Checklisten oder vollständigen Managementsystemen erhält der Kunde das Recht, diese selbst zu verwenden. Er ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen, zu lizensieren, innerhalb eines Beratungsauftrages als Berater zu verwerten, zu verleihen oder in sonstiger Weise zu übertragen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, die Vorlagen und Checklisten oder vollständigen Managementsysteme in eigenständigen Produkten oder als Teile davon zu vertreiben.
9 Zimmerreservierungen
GIB21 hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahe gelegenen Hotel bereit. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die GIB21-Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande.
10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
10.1 Erfüllungsort ist Sitz von GIB21. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von GIB21. Soweit Ansprüche von GIB21 nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von GIB21 vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel). Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich möglich. Dies gilt auch für diese Klausel.
Stand: 01. Dezember 2015