Die Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherungen zeigt, dass ältere Mitarbeiter zwar seltener, dafür aber länger als junge Kollegen krankheitsbedingt ausfallen. Welcher Betrieb kann es sich in Zeiten des demografischen Wandels noch leisten, auf erfahrene Fachkräfte zu verzichten? Der Bedarf an betrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen nimmt zu. Was bedeutet das für Sie als Unternehmen? Im Betrieb erreichen Sie die Menschen egal welchen Alters und können effizient der Chronifizierung von Erkrankungen entgegenwirken. Prävention und Rehabilitation dienen dem Erhalt der Leistungsfähigkeit in jeder Lebensphase.
Wussten Sie, dass mehr als 2/3 der Arbeitsunfähigkeitstage auf das Konto von Langzeiterkrankungen geht?
Ja, es kann jeden treffen. Für die meisten Langzeiterkrankten ist es erleichternd, wenn sie Wertschätzung spüren und wissen, dass man sie an der Arbeit vermisst. Ohne Druck fällt der Wiedereinstieg leichter. Eine stufenweise Wiedereingliederung im BEM stärkt Erkrankten den Rücken. Betroffene erfahren im Betrieb, wie sie eine Krise erfolgreich bewältigen und neues Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit gewinnen.
Loyalität im Betrieb ist keine Einbahnstraße
Der Nutzen des Eingliederungsmanagements für Arbeitgeber besteht darin, dass Mitarbeiter, die im Rahmen des BEM arbeitsmedizinisch, sozialrechtlich und psychologisch beraten werden, früher und nachhaltiger die Arbeitsfähigkeit wiedererlangen. Manchmal gelingt das nicht, weil die gesundheitlichen Einbußen zu schwerwiegend sind oder kein gesundheitsgeneigter Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im BEM-Kompetenznetzwerk des Betriebes bestehen trotzdem vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung. Durch sozialrechtliche Beratung und Prozessbegleitung lassen sich auch Schicksalsschläge für alle Beteiligten erträglicher gestalten. Dies schafft ein Betriebsklima der Verlässlichkeit und des wechselseitigen Vertrauens. Das motiviert Kranke und Gesunde.
Rechtssicher handeln, wenn es um die Betriebliche Rehabilitation geht
§ 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald ein Arbeitnehmer im Verlauf eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das Eingliederungsmanagement unterstützt die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auf dem bisherigen oder einem gesundheitsgeneigten Arbeitsplatz oder – sofern ein betrieblicher Einsatz nicht mehr möglich ist – durch die Einleitung von Maßnahmen zur wirtschaftlichen Existenzsicherung der Betroffenen. Für Mitarbeiter ist die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) freiwillig. Aus Sicht des Arbeitgebers handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Präventionsleistung zur Erhaltung des Arbeitsplatzes im Rahmen der Fürsorgepflicht. Eine krankheitsbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers ist i. d. R. dann sozialwidrig, wenn der Arbeitgeber kein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt hat.
Wie sich die Investition in ein BEM rechnet – für Sie und die betroffenen Mitarbeiter
Der durchschnittliche Aufwand eines BEM-Verfahrens (Fallmanagement) beträgt im Schnitt aller BEM-Fälle ca. 10 Stunden. Der DAK Gesundheitsreport und der Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) des Jahres 2013 beschreiben, dass über alle Berufsgruppen und Branchen hinweg ca. 4 % der Ausfälle im Jahr 2012 wegen langandauernder Erkrankung aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers gefallen sind und Krankengeld beantragen mussten (DAK 2013, TK 2013). Anspruch auf ein BEM haben darüber hinaus die Mitarbeiter, die noch in der Lohnfortzahlung sind und durch häufige Kurzerkrankungen mehr als 6 Wochen im Jahr ausfielen. Zusammengerechnet erreicht man schnell eine BEM-Bedarfsquote von mehr als 7% der Belegschaft.
Viele Arbeitgeber sind bereits dazu übergegangen, das BEM in Einzelfällen präventiv anzubieten, um langandauernden Leistungseinschränkungen vorzubeugen. Besonders effizient ist dieses Vorgehen bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit, Suchterkrankungen oder wenn der Arbeitsvertrag wegen drohender oder bestehender Leistungsminderung nicht mehr voll erfüllt werden kann. Dies können bspw. Einsatzeinschränkungen für den Nachtdienst sein.
Es gibt noch keine wissenschaftlichen Erhebungen zum ROI im BEM. Auch wenn viele der betroffenen Mitarbeiter bereits aus der Lohnfortzahlung gefallen sind, so ist das wirtschaftliche Interesse von Arbeitgebern und Mitarbeitern an der Wiedereingliederung unbestritten. Durch einen BEM-Prozess lassen sich Begleitende Hilfen und vielfältige Förderoptionen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer initiieren.
BEM ist Vertrauensarbeit.
Erfolgreiche Maßnahmen benötigen nicht nur die Fachexpertise, sondern oft auch die externe Beratung. Im sensiblen Themenbereich Gesundheit gilt wie nirgendwo sonst der strenge Schutz der Person.
GIB21 unterstützt Ihren Betrieb und die betroffenen Mitarbeiter mit folgenden Beratungsangeboten für Ihr BEM:
- Beratung beim Aufbau und der Umsetzung eines BEM
- Supervision von BEM- und Integrationsteams
- Externes Fallmanagement im BEM. Hier arbeiten wir in Kooperation mit einem führenden Reha-Dienstleister überregional.
- Arbeitsbewältigungs-Coaching
- Analyse: Abgleich zwischen Anforderungs- und Leistungsprofil
Unternehmenscheck BEM:
Wenn Sie wissen möchten, wie weit Sie in Ihrem Betrieb das BEM bereits umgesetzt haben und wo vielleicht noch Handlungsbedarf besteht, können Sie sich jetzt testen. Hier gibt es den kostenfreien Selbstcheck von VDiMa e.V. und iqpr Köln: http://www.bem-check.de