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Ungünstige Arbeitszeiten lassen sich nicht vermeiden. Wir können jedoch versuchen, den gesundheitlichen Schaden zu begrenzen.

Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ für Krankenhäuser

In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es eine große Herausforderung, den Facharztstandard im Krankenhaus rund um die Uhr sicherzustellen. Was die Dienstplangestaltung anbelangt, haben Ärzte sehr individuelle Prämissen. Es spricht aus Mitarbeitersicht einiges gegen die gesundheitlich belastenden 24-Stunden-Schichten. Dennoch sind sie auch heute noch, ein von vielen Mitarbeitern favorisiertes Arbeitszeitmodell. Diese Mitarbeiter arbeiten lieber einmal länger und erwarten im Gegenzug eine größerer Anzahl ungestörter Abende ohne Dienstpflichten.

Kliniken, die den TV-Ärzte anwenden, dürfen ihre Mediziner in 24-Stunden-Diensten einsetzen. Diese Ausnahmeregelung ist allerdings an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Die Umsetzbarkeit alternativer Arbeitszeitmodelle musste einmal vorher geprüft werden
  • Es ist eine Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen

Beide Maßnahmen sind zu dokumentieren und bei Prüfungen der Gewerbeaufsicht vorzulegen. Nur so erzielen Sie Rechtssicherheit, um Bußgelder wegen Arbeitszeitverstößen zu vermeiden.

Unser praxisorientiertes Instrument zur Gefährdungsbeurteilung zum Thema Arbeitszeit ermöglicht es Krankenhäusern, eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials der Arbeitszeitorganisation vorzunehmen. Damit ist belegt, ob eine Ausweitung von Dienstzeiten auf bis zu 24 Stunden ohne eine gesundheitliche Gefährdung der Ärzte möglich ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie Hinweise, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Wir führen die Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ im Ärztlichen Dienst für bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte und Einsatzorte durch und stellen Ihnen die Dokumentation sowie die Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle zur Verfügung.

Optional bieten wir Ihnen einen Inhouse-Workshop zur Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ an.

Ihr Nutzen

  • Mit der Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ nach § 5 ArbSchG sind Sie arbeitszeitrechtlich auf der sicheren Seite
  • Sie erhalten konkrete Vorschläge, wie gesundheitlichen Schäden bei langen Diensten entgegengewirkt werden kann

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gern ein bedarfsgerechtes Angebot!

 

 

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Kerstin Reisinger

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34134 Kassel

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