BEM-Rechner
BEM-Voraussetzungen einfach prüfen.
Mit dem GIB21 BEM-Rechner prüfen Sie in wenigen Schritten, ob ein Beschäftigter die Voraussetzungen für ein BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt. Die Berechnung der Arbeitsunfähigkeitszeiten erfolgt anhand der 6-Wochen-Schwelle von mehr als 42 Kalendertagen.

Von der Berechnung zur echten Hilfe.
Ein Beschäftigter erfüllt die BEM-Voraussetzungen,
Sie benötigen aber Unterstützung im weiteren Prozess?
GIB21 steht Ihnen dabei gerne zur Seite.
FAQ zum BEM Rechner
Fragen? Antworten.
1 Wie funktioniert der BEM-Rechner von GIB21?
Der BEM-Rechner von GIB21 prüft, ob die zeitliche Voraussetzung für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllt ist: mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Der Zeitraum ist rollierend, kein Kalenderjahr. Alle Eingaben bleiben lokal im Browser und werden weder gespeichert noch übertragen. Der BEM-Rechner ist eine schnelle, kostenlose Vorprüfung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.
2 Wie werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten für das BEM berechnet?
Es werden alle Arbeitsunfähigkeitszeiten der zurückliegenden zwölf Monate zusammengezählt – am Stück oder wiederholt, bei derselben oder bei verschiedenen Erkrankungen. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit zählen Kalendertage. Die Schwelle ist ab dem 43. Tag überschritten. Bei getrennten Erkrankungen zählen die Arbeitstage nach dem individuellen Wochenmodell. Der BEM-Rechner von GIB21 übernimmt diese Zählung für Sie.
3 Zählen Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung mit?
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit zählen Wochenenden und Feiertage als Kalendertage mit, weil die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen fortbesteht. Bei getrennten Erkrankungen zählen dagegen nur die Arbeitstage, an denen tatsächlich Arbeitspflicht bestanden hätte. Arbeitsfreie Tage zwischen den Erkrankungen bleiben dabei außen vor. Der BEM-Rechner von GIB21 berücksichtigt beide Zählweisen.
4 Welche Fehlzeiten zählen für die BEM-Berechnung?
Für die BEM-Berechnung zählt jede eigene Arbeitsunfähigkeit. Dazu zählen Krankheitstage mit und ohne ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen mit festgestellter Arbeitsunfähigkeit, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Zeiten im Krankengeldbezug oder nach Aussteuerung, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Auf die Diagnose oder Ursache kommt es nicht an. Nicht mitgezählt werden Kind-krank-Tage, Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote, Kuren ohne Arbeitsunfähigkeit sowie Urlaub, Elternzeit und sonstige Abwesenheiten ohne Arbeitsunfähigkeit.
5 Was bedeutet ein Grenzfall-Ergebnis im BEM-Rechner?
Ein Grenzfall-Ergebnis erscheint, wenn die Arbeitsunfähigkeitszeiten knapp unter der Sechs-Wochen-Schwelle liegen, zum Beispiel bei genau 42 Kalendertagen. Prüfen Sie in diesem Fall nochmal, ob alle Zeiten erfasst sind. Auch einzelne Krankheitstage ohne ärztliche Bescheinigung zählen mit. Besteht die Arbeitsunfähigkeit fort, können Sie das BEM schon jetzt anbieten oder den Fall auf Wiedervorlage legen und beim Überschreiten der Schwelle handeln.

Kerstin Reisinger
GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema BEM gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Fachliche Konzeption und Verantwortung: Kerstin Reisinger, Inhaberin, GIB21 – Gesundheit im Betrieb.
Fachlicher Schwerpunkt: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), gesundheitsgerechte Rückkehr an den Arbeitsplatz und Beratung von Arbeitgebern.
Stand: 18. Oktober 2026.
Dieser BEM-Rechner bietet eine unverbindliche erste Orientierung zur Prüfung der Voraussetzungen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Die Ergebnisse ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls und keine arbeits- oder sozialrechtliche Beratung.
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