BEM-Erstgesprächs-Navigator
Individuelle Vorbereitung fürs BEM-Erstgespräch.
Mit dem interaktiven BEM-Erstgesprächs-Navigator erstellen Sie eine individuelle Checkliste für Ihr BEM-Erstgespräch. Statt eines allgemeinen Gesprächsleitfadens erhalten Sie genau die Fragen und Gesprächsthemen, die für Ihre Situation wirklich zählen.
Hinweise zur Nutzung
Registrierung
Die Nutzung des BEM-Erstgesprächs-Navigators ist kostenfrei und erfolgt ohne Registrierung und Anmeldung.
Datenschutz
Ihre Eingaben werden nicht an GIB21 übertragen. Sie werden weder auf der Website noch in GIB21-Systemen gespeichert, und GIB21 kann sie nicht abrufen.
Inhalte
Bitte tragen Sie keine Namen, Diagnosen oder anderen identifizierenden Angaben in die Notizfelder ein.
Ergebnis
Über Ihren Browser können Sie die BEM-Erstgespräch-Checkliste ausdrucken oder lokal als PDF sichern.
Orientierung
Die Checkliste gibt Orientierung. Sie ist kein strikter BEM-Gesprächsleitfaden, der vollständig abgearbeitet werden muss.

BEM-Gespräche extern durch-führen lassen.
Mit einer neutralen Ansprechperson von außen fällt es Beschäftigten oft leichter, offen über ihre Situation zu sprechen. Die GIB21-Beraterinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und führen Gespräche telefonisch oder per Video.
FAQ zum BEM-Erstgesprächs-Navigator
Fragen? Antworten.
1 Gibt es eine Checkliste für das BEM-Erstgespräch?
Eine allgemeingültige Checkliste für das BEM-Erstgespräch gibt es nicht, weil jedes Erstgespräch eigene Voraussetzungen hat. Vielmehr zählt die passende Vorbereitung. Der GIB21-Erstgesprächs-Navigator führt dafür durch sieben Themenfelder. Dazu gehören die Rolle der Gesprächsleitung, betriebliche Möglichkeiten, das Gesprächssetting, der aktuelle Arbeitsunfähigkeitsstatus, die betriebliche Situation, persönliche beziehungsweise rechtliche Rahmenbedingungen sowie Vorgeschichte und Zielabgleich. So entsteht am Ende eine individuelle Checkliste, die genau zu den Anforderungen Ihres BEM-Erstgesprächs passt.
2 Welche Fragen gehören in ein BEM-Gespräch?
Typische Fragen können den aktuellen Arbeitsunfähigkeitsstatus, die betriebliche Situation und die Vorgeschichte betreffen. Wichtig ist außerdem Transparenz über Ziel, Beteiligte und den Umgang mit Informationen. Ein guter BEM-Gesprächsleitfaden bleibt dabei flexibel. Der GIB21-Erstgesprächs-Navigator stellt die passenden Fragen individuell für Sie zusammen.
3 Werden die Eingaben gespeichert?
Eingaben im GIB21-Erstgesprächs-Navigator werden nicht an GIB21 übertragen und nicht gespeichert. Ihre Checkliste können Sie über den Browser ausdrucken oder lokal als PDF sichern. Bitte geben Sie trotzdem keine Namen, Diagnosen oder andere identifizierende Angaben ein.
4 Ersetzt die Checkliste ein Gesprächsprotokoll?
Die Checkliste aus dem Navigator ersetzt kein Gesprächsprotokoll, keine BEM-Akte und kein Fallmanagement. Sie dient ausschließlich der Vorbereitung und Orientierung rund um das BEM-Erstgespräch. Dokumentation und weitere Schritte im BEM-Prozess laufen über die eigenen Abläufe im Betrieb.
5 An wen richtet sich der BEM-Erstgesprächs-Navigator?
Der BEM-Erstgesprächs-Navigator von GIB21 richtet sich an alle, die BEM-Erstgespräche führen oder begleiten. Dazu zählen interne BEM-Beauftragte, HR-Verantwortliche, Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen. Auch Führungskräfte, Geschäftsführungen und externe BEM-Beratende können das Tool nutzen.

Kerstin Reisinger
Für weitere Fragen rund um das BEM-Erstgespräch steht Ihnen GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger gerne persönlich zur Verfügung.
Fachliche Konzeption und Verantwortung: Kerstin Reisinger, Inhaberin, GIB21 – Gesundheit im Betrieb.
Fachlicher Schwerpunkt: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), gesundheitsgerechte Rückkehr an den Arbeitsplatz und Beratung von Arbeitgebern.
Stand: 19. Oktober 2026.
Dieser BEM-Erstgesprächs-Navigator unterstützt bei der Vorbereitung auf ein BEM-Erstgespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Die erstellte Checkliste dient als Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzt kein Gesprächsprotokoll, keine BEM-Akte und keine fachliche, rechtliche, medizinische oder arbeitsmedizinische Beratung.
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