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Unsere Leistungen als BEM Dienstleister

BEM wirksam und rechtssicher umgesetzt.

Ob Sie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX vollständig auslagern oder Ihr internes Team gezielt stärken möchten – GIB21 unterstützt Sie in beiden Situationen. Rechtssicher, strukturiert und mit dem Fokus, den das Thema verdient.

Zwei Frauen sitzen mit einem Laptop am Meetingtisch und unterhalten sich

Externes BEM

Aufwand abgeben.
Sicherheit gewinnen.

GIB21 übernimmt als externer BEM-Dienstleister die Beratung der Betroffenen und der Führungskräfte, sowie die Koordination und Moderation des kompletten BEM-Prozesses in jedem einzelnen Fall.

Zwei Mitarbeiter von GIB21 laufen vor einem Glasgebäude und unterhalten sich

Unsere Komplettlösung für externes BEM.

  • Verwaltung & Organisation
    Einladungsmanagement, Fristenüberwachung, Kommunikation
  • Bereitstellung der Nachweisdokumente
    Einladungsschreiben, Protokolle, betriebliche Maßnahmenpläne
  • Durchführung der BEM-Gespräche
    Entwicklung und Planung individueller Maß­nahmen
  • Rechtssichere Dokumentation
    DSGVO-konforme Führung der BEM-Akte bei GIB21
  • Transparente Steuerung
    Tagesaktuelle Kennzahlen & monatlicher Jour fixe
  • Identifikation und Beantragung von Fördermitteln
    Enge Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern

Arbeitsrechtliche Absicherung

BEM ist gesetzliche Pflicht nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Fehlt die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation, entstehen arbeitsrechtliche Risiken. GIB21 übernimmt den gesamten Prozess vollständig und dokumentiert nach geltendem Recht.

DSGVO-konforme Umsetzung

GIB21 führt die BEM-Akte als eigenständiger Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, strikt getrennt von der Personalakte. Der Arbeitgeber erhält ausschließlich die für Entscheidungen notwendigen Statusinformationen.

Zertifizierte fachliche Expertise

Unsere Beraterinnen sind CDMP-zertifiziert und begleiten Sie mit medizinischem, psychologischem und sozial­rechtlichem Fachwissen durch den BEM-Prozess. Die Ansprechperson bleibt dabei vom Erstgespräch bis zum Abschluss die gleiche.

 

Transparenz als Vertrauensbeweis

Alle Informationen zu laufenden Verfahren, Kennzahlen und Nachweisen sind jederzeit datenschutzkonform in unserem Kundenportal abrufbar. Status, Dokumente und Auswertungen stehen tagesaktuell zur Verfügung.

Onboarding

In 4 Wochen startklar:
Externes BEM mit GIB21.

Wir übernehmen von Beginn an alle BEM-Fälle, auch bereits aufgelaufene. Kein Pilotbetrieb, kein schrittweiser Hochlauf, sondern volle Kapazität vom ersten Tag.

  • 01
    01

    Ausgangssituation & Angebot

    Zunächst besprechen wir bestehende BEM-Strukturen, eine etwaige Betriebs­vereinbarung und Bedarfe. Daraus entsteht ein pass­genaues Angebot, das sich später nach Bedarf anpassen lässt.

  • 02
    02

    Kick-off & Onboarding

    Zum Start binden wir HR, Geschäfts­führung, Mit­bestimmungsgremien und SBV ein. Gemeinsam bereiten wir die Information der Beleg­schaft vor und führen sie durch.

  • 03
    03

    Führungskräfteschulung

    Wir schulen die Führungs­kräfte, damit die Zusammen­arbeit zwischen Führungs­kraft, betroffener Person und GIB21 im Eingliederungs­prozess gelingt.

  • 04
    04

    Start der Fallbetreuung

    Spätestens vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung gehen die BEM-Einladungen an die Berechtigten. Wir übernehmen alle Fälle sofort, ohne Pilotphase.

Vertragsmodelle

Wählen Sie das Modell, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Einige Unternehmen starten ohne eigene BEM-Struktur, andere haben bereits ein internes Team und suchen gezielte Unterstützung. Als externer BEM-Dienstleister bieten wir drei Vertragsmodelle, die sich an Ihrer Situation orientieren.

Komplettlösung

GIB21 übernimmt den gesamten BEM-Prozess von der ersten Einladung bis zur ab­schließenden Dokumentation. Dieser Service­vertrag eignet sich für Unter­nehmen ohne eigene BEM-Struktur.
 

Icon 2 Personen

Hybrides Modell

Standardfälle bleiben bei Ihrem geschulten, internen Team, während komplexe oder sensible Anliegen über GIB21 laufen oder durch uns begleitet werden. Die Auswahl treffen Sie selbst.

Punktuelle Unterstützung

Über unseren Abruf­vertrag holen Sie sich externe Unter­stützung für Ihr BEM genau dann, wenn Sie sie brauchen – bei Einzelfällen, fachlichen Spezialfragen oder kurzfristigen Bedarfsspitzen.

Sieben Mitarbeiter des GIB21 Teams stehen nebeneinander

Bereit,
wenn Sie es sind.

Bei GIB21 gibt es keine Pilotphase und kein schrittweises Einarbeiten. Wir starten mit voller Kapazität und genau in dem Umfang, den Sie für Ihr BEM brauchen.

Der erste Fall zählt für uns als BEM-DIenstleister genauso wie der hundertste. Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen – ohne Mindestfallzahl und ohne Einstiegshürde.

1+

BEM-Fall ausreichend

Internes BEM

Unsere Unterstützung für Ihr
internes BEM.

Für Betriebe, die das BEM in eigener Hand behalten möchten, bietet GIB21 dort gezielte Unterstützung, wo intern Grenzen entstehen. Bei komplexen Einzelfällen, beim Aufbau rechtssicherer Prozesse oder bei der fachlichen Stärkung der BEM-Beauftragten.

Vier Personen während eines BEM-Seminars von GIB21

GIB21 steht Ihnen dabei zur Seite, die nötigen Strukturen für Ihr internes BEM aufzubauen, Ihr Team fachlich zu stärken und die Abläufe rechtssicher und effizient zu gestalten.

  • Digitalisierung Ihrer BEM-Prozesse
  • Fall-Supervision bei komplexen Fällen
  • Aufbau interner BEM-Kompetenz
  • BEM-Strategieentwicklung

BEM Insights

Wissen, das Ihnen im BEM-Alltag wirklich hilft.

Frau liegt auf dem Sofa und schaut traurig auf ihren Laptop
Gesundheit

Was, wenn die Psyche ansteckend ist?

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind längst kein Randthema mehr – besonders in sozialen Dienst­leistungs­berufen steigen die Fall­zahlen stetig.

Kerstin Reisinger
9. Mai 2026
Tipps & Tricks

Wundermittel Zuwendung und Respekt

Wertschätzung ist kein Nice-to-have, sondern ein messbarer Gesund­heits­faktor. Wir erklären, warum Zuwendung und Respekt im Führungs­alltag direkte Aus­wirkungen auf Fehlzeiten und Team­gesundheit haben.

Kerstin Reisinger
2. Mai 2026

FAQ

Fragen? Antworten.

1 Was ist der Unterschied zwischen internem und externem BEM?

Beim internen BEM führt das Unternehmen den BEM-Prozess mit eigenem Personal und eigenen Strukturen. Das bringt den Vorteil großer Nähe zum Betrieb und kurzer Wege mit sich. Externes BEM unterscheidet sich vor allem in drei strukturellen Punkten. Ein externer BEM-Dienstleister wie GIB21 ist ein rechtlich eigenständiger Verantwortlicher außerhalb des Unternehmens. Die Trennung von Gesundheits- und Personaldaten ist damit strukturell gegeben. Intern liegen beide Bereiche häufig in einer Hand und müssen aufwändiger getrennt gehalten werden. Zudem senkt die arbeitgeberunabhängige Stelle die Hemmschwelle und Beschäftigte sprechen häufig offener. Welcher Weg letztlich passt, hängt von der Struktur des Unternehmens ab.

2 Führt GIB21 die BEM-Gespräche?

Ja, wenn das BEM extern über GIB21 läuft, liegt die gesamte Gesprächsführung bei uns. Jede betroffene Person hat eine feste Beraterin als Ansprechperson, die vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens zuständig ist. Dabei unterscheiden wir zwei Ebenen: Persönliche Gespräche zu Gesundheit und individuellen Maßnahmen finden vertraulich zwischen der Beraterin und der betroffenen Person statt (per Telefon oder Video). Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson z. B. aus Betriebsrat oder SBV hinzugezogen werden. Geht es um betriebliche Maßnahmen, kommen alle Beteiligten am Runden Tisch zusammen, moderiert und dokumentiert von GIB21.

3 Wer trägt die Kosten für das BEM?

Die Kosten für das externe BEM trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Für konkrete Maßnahmen lassen sich jedoch häufig Fördermittel nutzen, darunter Leistungen zur Teilhabe oder Eingliederungshilfen von Deutscher Rentenversicherung, Integrationsamt oder Agentur für Arbeit. GIB21 kennt die relevanten Fördertöpfe und übernimmt die Beantragung. Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen selbst trägt in der Regel nicht der Arbeitgeber, sondern der zuständige Reha-Träger.

4 Lohnt sich externes BEM wirtschaftlich?

BEM ist kein reiner Kostenfaktor, sondern senkt Folgekosten. Ein krankheitsbedingter Fehltag verursacht im Schnitt 150 Euro Produktionsausfall (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024). Je nach Branche können es auch deutlich mehr Kosten sein. Der größte Hebel liegt dort, wo BEM lange Ausfälle, Chronifizierung und vorzeitiges Ausscheiden verhindert. Je früher die Beratung beginnt, desto eher kehren Beschäftigte zurück oder bleiben trotz Erkrankung leistungsfähig. Externe Beratung wirkt dabei ohne Verzögerung durch interne Abstimmung.

5 Wie läuft die Abrechnung – nach Fallpauschale oder Aufwand?

Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab. Durchschnittlich liegt der Aufwand zwischen 4 und 5 Stunden bei Zustimmung zur Beratung. Der jeweilige Stand ist jederzeit transparent in unserem Kundenportal einsehbar. Das macht die Kosten für Sie planbar und vergleichbar.

6 Was ist der Unterschied zwischen einem BEM-Beauftragten und einem BEM-Dienstleister?

Ein externer BEM-Beauftragter führt die BEM-Gespräche und übernimmt die Verfahrensdokumentation. GIB21 erfüllt diese Funktion ebenfalls, geht aber deutlich darüber hinaus. Als externer BEM-Dienstleister übernimmt GIB21 zusätzlich das Kennzahlenreporting, stellt ein Kundenportal mit tagesaktuellen Steuerungsdaten bereit und begleitet den Betrieb strategisch. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird so nicht nur durchgeführt, sondern messbar und steuerbar.

Kerstin Reisinger, Gründerin der externen BEM-Beratung GIB21

Kerstin Reisinger

GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für alle weiteren Fragen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.