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BEM Rechner

BEM-Voraussetzungen einfach prüfen.

Mit dem GIB21 BEM-Rechner prüfen Sie in wenigen Schritten, ob ein Beschäftigter die Voraussetzungen für ein BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt. Die Berechnung der Arbeits­unfähig­keits­zeiten erfolgt anhand der 6-Wochen-Schwelle von mehr als 42 Kalendertagen.

BEM-Rechner

Web-Tool zur Prüfung der BEM-Voraussetzungen nach § 167 Abs. 2 SGB IX

Schritt 1 von 6

1. Datenschutz-Hinweis & Start

„Ihre Eingaben werden weder gespeichert noch übertragen. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Das Ergebnis bleibt nur so lange sichtbar, wie Sie dieses Fenster geöffnet halten.“

Das Tool ermöglicht eine strukturierte Vorprüfung, ob nach den eingegebenen Arbeitsunfähigkeitszeiten die Voraussetzungen für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorliegen. Es ersetzt keine rechtliche Einzelfallbewertung.

Zwei BEM Beraterinnen von GIB21 unterhalten sich auf einer Treppe während sie auf ein Smartphone schauen

Von der Berechnung zur echten Hilfe.

Ein Beschäftigter erfüllt die BEM-Voraussetzungen,
Sie benötigen aber Unterstützung im weiteren Prozess?
GIB21 steht Ihnen dabei gerne zur Seite.

FAQ zum BEM Rechner

Fragen? Antworten.

1 Wie funktioniert der BEM-Rechner von GIB21?

Der BEM-Rechner von GIB21 prüft, ob die zeitliche Voraussetzung für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllt ist: mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Der Zeitraum ist rollierend, kein Kalenderjahr. Alle Eingaben bleiben lokal im Browser und werden weder gespeichert noch übertragen. Der BEM-Rechner ist eine schnelle, kostenlose Vorprüfung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.

2 Wie werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten für das BEM berechnet?

Es werden alle Arbeits­unfähig­keits­zeiten der zurück­liegenden zwölf Monate zusammen­gezählt – am Stück oder wieder­holt, bei derselben oder bei verschiedenen Erkrankungen. Bei durch­gehender Arbeits­unfähig­keit zählen Kalender­tage. Die Schwelle ist ab dem 43. Tag über­schritten. Bei getrennten Erkrankungen zählen die Arbeitstage nach dem individuellen Wochen­modell. Der BEM-Rechner von GIB21 übernimmt diese Zählung für Sie.

3 Zählen Wochenenden und Feiertage bei der Berechnung mit?

Bei durch­gehender Arbeits­unfähigkeit zählen Wochen­enden und Feier­tage als Kalendertage mit, weil die Arbeits­unfähigkeit ununter­brochen fort­besteht. Bei getrennten Erkrankungen zählen dagegen nur die Arbeits­tage, an denen tatsächlich Arbeits­pflicht bestanden hätte. Arbeitsfreie Tage zwischen den Erkrankungen bleiben dabei außen vor. Der BEM-Rechner von GIB21 berücksichtigt beide Zählweisen.

4 Welche Fehlzeiten zählen für die BEM-Berechnung?

Für die BEM-Berechnung zählt jede eigene Arbeits­unfähig­keit. Dazu zählen Krankheits­tage mit und ohne ärztliche Bescheinigung, Kranken­haus­aufenthalte, Reha-Maßnahmen mit fest­gestellter Arbeits­unfähigkeit, Arbeits- und Wege­unfälle sowie Zeiten im Kranken­geld­bezug oder nach Aussteuerung, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Auf die Diagnose oder Ursache kommt es nicht an. Nicht mitgezählt werden Kind-krank-Tage, Mutterschutz­fristen und Beschäftigungsverbote, Kuren ohne Arbeitsunfähigkeit sowie Urlaub, Elternzeit und sonstige Abwesenheiten ohne Arbeits­unfähigkeit.

5 Was bedeutet ein Grenzfall-Ergebnis im BEM-Rechner?

Ein Grenzfall-Ergebnis erscheint, wenn die Arbeits­unfähig­keitszeiten knapp unter der Sechs-Wochen-Schwelle liegen, zum Beispiel bei genau 42 Kalender­tagen. Prüfen Sie in diesem Fall nochmal, ob alle Zeiten erfasst sind. Auch einzelne Krankheits­tage ohne ärztliche Bescheinigung zählen mit. Besteht die Arbeits­unfähigkeit fort, können Sie das BEM schon jetzt anbieten oder den Fall auf Wieder­vorlage legen und beim Über­schreiten der Schwelle handeln.

Kerstin Reisinger, Gründerin der externen BEM-Beratung GIB21

Kerstin Reisinger

GIB21-Gründerin Kerstin Reisinger steht Ihnen für weitere Fragen rund um das Thema BEM gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.