Impressum

Kerstin Reisinger
GIB21 Gesundheit im Betrieb
Hans-Leistikow-Str. 15
34134 Kassel

Kontakt

Telefon: +49 561 – 585 804 30
Telefax: +49 561 – 585 804 32
E-Mail: mail@gib21.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE293253384

Angaben zur Berufs­haftpflicht­versicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Markel International Insurance Company Limited
Niederlassung für Deutschland
Luisenstr. 14
80333 München

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act - DSA (Verordnung (EU) 2022/265)

Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:

E-Mail: mail@gib21.de
Telefon: +49 561 – 585 804 30

Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch, Englisch.

Abrufvertrag

  • Punktuelle Unterstützung für einzelne Fälle oder bei personellen Engpässen
  • GIB21 tritt erst dann in Erscheinung, wenn Sie uns im Bedarfsfall hinzuziehen
  • Perfekt für Betriebe, die über ein eigenes BEM-Team verfügen, jedoch gelegentlich externe Expertise für komplexe Anliegen oder fachliche Spezialfragen benötigen

Hybridvertrag

  • Wahlfreiheit für Mitarbeitende: Sie entscheiden, ob sie sich im internen BEM beraten lassen oder den neutralen Weg über GIB21 bevorzugen
  • Sämtliche Fälle werden in unserem Kundenportal verwaltet – der interne Prozess bleibt bestehen, wird jedoch durch unsere Expertise ergänzt
  • Einladungsprozess und Einwilligungserklärung laufen einheitlich über GIB21, sodass Ihr betriebliches Verfahren stets rechts- und datensicher bleibt

Servicevertrag

  • Vollständige Auslagerung des BEM an GIB21
  • Wir übernehmen den gesamten Prozess: Einladungen, Informationsgespräch, Einholung der Einwilligung, Fallmanagement und Dokumentation
  • Ideal für Unternehmen, die den maximalen Entlastungseffekt wünschen und kein eigenes BEM-Team aufbauen möchten
Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.