Datenschutzinformationen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - 01.01.2026

Die nachfolgenden Informationen zeigen, wie wir mit Ihren Daten umgehen:

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

GIB21 Gesundheit im Betrieb
Inh.: Kerstin Reisinger

Hans-Leistikow-Str. 15
34134 Kassel

Telefon:   0561-58580430
E-Mail:     mail@gib21.de

Bei Fragen rund um den Datenschutz wenden Sie sich gern jederzeit über die vorgenannten Kontaktdaten an uns.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren für uns datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.

BEM-Angebot und BEM-Status

Ihr Arbeitgeber hat gem. § 167 SGB IX die Verpflichtung Ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten und uns mit der Durchführung beauftragt.

Die erste Kontaktaufnahme mit Ihnen erfolgt entweder direkt durch Sie oder Ihr Arbeitgeber übermittelt uns Ihre Kontaktdaten, damit wir Ihnen ein Angebot zur BEM-Beratung übermitteln können. In beiden Fällen speichern wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten, sowie weitere Informationen des BEM-Verfahrens im notwendigen Umfang.

Diese Datenverarbeitung ist zum einen für das berechtigte Interesse Ihres Arbeitgebers, uns als BEM-Experten mit der Durchführung zu beauftragen, und zum anderen zur Wahrung unseres berechtigten Interesses, unsere Dienstleistungen für Ihren Arbeitgeber erbringen zu können, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) übermittelt GIB21 dem Arbeitgeber den Status des BEM-Verfahrens (aktiv oder beendet) sowie Datum und Uhrzeit der durchgeführten Beratungstermine. Im Falle einer vorhandenen Behinderung übermitteln wir zusätzlich auf Basis einer Einwilligung von Ihnen (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) auch den Grad der Behinderung.

Verarbeitung von Gesundheitsdaten im BEM-Verfahren

Im Zusammenhang mit dem BEM-Verfahren, übermitteln Sie uns auf freiwilliger Basis neben persönlichen Daten auch Gesundheitsinformationen. Diese erheben und verwenden wir nur mit Ihrer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Alle Informationen werden in Ihrer elektronischen BEM-Akte gespeichert. Außer Ihnen und GIB21 hat niemand Zugang zu der BEM-Akte. Als Nachweisdokumente erhält Ihr Arbeitgeber lediglich die BEM-Erklärung und die BEM-Abschlusserklärung für die Personalakte. Diese beiden Dokumente dienen als Beleg, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung gem. § 167 SGB IX nachgekommen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten und ggf. im Einverständnis betriebliche Präventions-, Rehabilitations- oder Integrationsmaßnahmen durchzuführen.

Akteneinsicht und Herausgabe der Akte

Sie haben jederzeit auch nach Abschluss des Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Möglichkeit, einen Ausdruck Ihrer BEM-Akte von uns zu erhalten.

Dauer der Datenspeicherung

Alle Daten werden spätestens drei Jahre nach Ende des Geschäftsjahres gelöscht, in dem das BEM-Verfahrens beendet wurde. Sollten Sie Ihre Einwilligung widerrufen, werden alle Daten, die auf Basis dieser Einwilligung beruhen, unmittelbar gelöscht.

Einsatz von Dienstleistern

Wir setzen Auftragsverarbeiter ein, die uns bei der Datenverarbeitung (beispielsweise Hosting der Datenbank, Terminplanungstool, Sekretariatsservice) unterstützen. Mit diesen haben wir einen Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Ihre Rechte

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:


Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt:

Stefan Pietsch

Erreichbar über:

Pietsch IT GmbH
Wilhelmshöher Straße 1
34590 Wabern

Telefon:   05683-923440
E-Mail:    datenschutz@pietsch-it.de
Internet:  www.pietsch-it.de

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzinformation

Diese Datenschutzinformation ist aktuell gültig (siehe Stand in der Überschrift). Durch die Weiterentwicklung unserer Angebote oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzinformation zu ändern.

Abrufvertrag

  • Punktuelle Unterstützung für einzelne Fälle oder bei personellen Engpässen
  • GIB21 tritt erst dann in Erscheinung, wenn Sie uns im Bedarfsfall hinzuziehen
  • Perfekt für Betriebe, die über ein eigenes BEM-Team verfügen, jedoch gelegentlich externe Expertise für komplexe Anliegen oder fachliche Spezialfragen benötigen

Hybridvertrag

  • Wahlfreiheit für Mitarbeitende: Sie entscheiden, ob sie sich im internen BEM beraten lassen oder den neutralen Weg über GIB21 bevorzugen
  • Sämtliche Fälle werden in unserem Kundenportal verwaltet – der interne Prozess bleibt bestehen, wird jedoch durch unsere Expertise ergänzt
  • Einladungsprozess und Einwilligungserklärung laufen einheitlich über GIB21, sodass Ihr betriebliches Verfahren stets rechts- und datensicher bleibt

Servicevertrag

  • Vollständige Auslagerung des BEM an GIB21
  • Wir übernehmen den gesamten Prozess: Einladungen, Informationsgespräch, Einholung der Einwilligung, Fallmanagement und Dokumentation
  • Ideal für Unternehmen, die den maximalen Entlastungseffekt wünschen und kein eigenes BEM-Team aufbauen möchten
Coaching & Fallsupervision

Supervision

Im Jahr 2004 wurde der § 167 SGB IX (damals noch der § 84 SGB IX) und damit das Betriebliche Eingliederungsmanagement im Sozialgesetzbuch verankert. Als ein wichtiger Grundgedanke des Gesetzgebers wurde die Chance gesehen, in einem innerbetrieblichen Kompetenznetzwerk, im Zusammenwirken mit Sozialversicherungsträgern und am Runden Tisch Lösungen für erkrankte Mitarbeiter:innen zu finden. Als betriebliche BEM-Akteure sind Arbeitgebervertreter:innen, Betriebs- und Personalräte, Schwerbehindertenvertreter:innen im Gesetz benannt. Im Fokus aller BEM-Maßnahmen stehen Gesundheit und Wirtschaftlichkeit aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht.

Hier wird schon deutlich, dass es im BEM jede Menge Herausforderungen und Rollenkonflikte der Beteiligten gibt. Die gesetzlichen Ziele lassen sich nur auf Basis guter Arbeitsbeziehungen im betrieblichen und überbetrieblichen Netzwerk erreichen. Es geht also darum, eine gemeinsame Sprache zu finden, sich auf Werte zu verständigen und in diesem Geiste, zum Wohle des Betriebes und der Betroffenen zusammenzuarbeiten. Gute Lösungen sind die, die von allen getragen werden können und nachhaltig umsetzbar sind. Dafür setzen wir uns ein.

Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen zwei hybride Formate an. Sie können entweder virtuell oder vor Ort buchen:

Anonym oder im Beisein der/ des BEM-Berechtigten entwickeln wir eine erste Einschätzung, planen die nächsten Schritte im BEM, prüfen ob/ welche Fördermittel oder Begleitende Hilfen in Betracht kommen.

Die BEM-Fallsupervision ist für Betriebe geeignet, die spezifische Fragen im Einzelfall erörtern möchten.

Leistungen im Überblick
  • Klärung der Ausgangssituation im konkreten BEM-Verfahren: Was wurde bereits unternommen? Was sind die aktuellen Herausforderungen?
  • Fachliche Einschätzung der Situation unsererseits.
  • Gemeinsame Erarbeitung einer möglichen Schrittfolge im BEM-Prozess unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungen und Entscheidungsprämissen.
Nutzen

Sie machen sich unsere Erfahrung als externe BEM-Berater:innen zu nutzen, ohne die Mitarbeiterberatung aus der Hand zu geben. Profitieren Sie von der Expertise unserer Fachberater:innen für Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Arbeitsergonomie, medizinische und rehabilitative Fragen.

Supervision, Mediation, rechtliche Beratung beim Aufbau und der Weiterentwicklung des BEM in Eigenregie. Themenstellung je nach Auftrag:

Leistungen im Überblick
  • Finden einer gemeinsamen Sprache im BEM.
  • Klärung von Rollen und Aufgaben.
  • Lösung von arbeitsrechtlichen oder datenschutzrechtliche Herausforderungen.
  • Unterstützung bei der Ausformulierung einer Betriebsvereinbarung.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und Ressourcen, Abbau von organisatorischen Hindernissen, Verbesserung des Arbeitsablaufs.
Nutzen

Als erfahrene BEM-Berater haben wir bei der Umsetzung jegliche Art von Herausforderungen selbst kennengelernt. Wir unterstützen Sie dabei, im gemeinsamen Schulterschluss, Ihr BEM im Betrieb voranzubringen und Lösungen zu finden, die zu Ihnen passen.